Urologie für den Allgemeinarzt

Praxis-Depesche 8/2017

Was tun bei Phimose?

Im Kleinkindes- und Kindesalter ist es normal, dass das Präputium nicht vollständig über die Glans penis zurückziehbar ist. Im Alter von 16 bis 17 Jahren klappt das bei etwa 95% aller Männer. Aber wie therapiert man in der Primärversorgung eigentlich eine Phimose?

Eine Phimose kann entweder noch seit dem Kindesalter bestehen oder später erworben sein. Eine asymptomatische Phimose bedarf keiner Behandlung. Symptome können sein: Gefühl der (schmerzhaften) Enge der Vorhaut, Probleme bei der Hygiene oder beim Sex (schmerzhafte Erektionen), Probleme oder Schmerzen beim Wasserlassen („Ballonierung“ des Präputiums), Infektionszeichen. Eine Paraphimose, wenn also das Präputium von hinter der Corona glandis nicht mehr nach vorne gestreift werden kann, muss umgehend einem Urologen vorgestellt werden, da die Blutversorgung der Glans gefährdet sein kann.
Bei einer unkomplizierten symptomatischen Phimose behandelt man zunächst mit einer mittel- bis hochpotenten Steroid- Creme: z. B. Betamethason-Creme 0,1% 2x tgl. für vier Wochen auf die Vorhaut auftragen (nicht auf die Glans!). Eine antibiotische Creme kann bei V. a. Balanitis ergänzt werden. Ist der Patient Diabetiker, sollte man auch auf die Blutzuckereinstellung achten. Beim Sex können Kondome helfen, die Beschwerden zu lindern. Ein forciertes Zurückziehen des Präputiums wird generell nicht mehr empfohlen, da es die Vernarbungen eher verschlechtert.
Wenn sich durch oben genannte Maßnahmen keine Besserung nach vier Wochen zeigt, ist die Überweisung zum Urologen angezeigt, denn es könnte eine Zirkumzision notwendig sein. Auch bei Verdacht auf Balanitis xerotica obliterans (Phimose durch Atrophie des Präputiums bei Lichen sclerosus) ist eine urologische Konsultation sinnvoll. Ist ein derber Knoten palpabel, muss an ein Malignom gedacht werden. CB
Quelle:

Raja A et al.: Tight foreskin. BMJ 2016; 355: i4639

ICD-Codes: N47

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x