Hodgkin Lymphom

Arzt-Depesche 1/2020

Immunkonjugat verringert Sterberisiko

Die Zulassung des Immunkonjugats Polatuzumab-Vedotin bei vorbehandeltem diffus großzelligem B-Zell-Lymphom (diffuse large B-cell lymphoma, DLBCL) ermöglicht die Ergänzung der bewährten Bendamustin( B)/Rituximab(R)-Kombinationstherapie und kann somit einen signifikanten Überlebensvorteil für die Patienten bringen.
Auch wenn 60 bis 70 % der DLBCL-Patienten in Erstlinie mit einer Rituximab-basierten Standard-Chemoimmuntherapie geheilt werden können, bleiben die Patienten mit refraktärem und rezidivierendem DLBCL (R/R DLBCL) eine therapeutische Herausforderung.
In einer randomisierten offenen Phase-II-Studie konnte gezeigt werden, dass die Hinzunahme des Antikörper-Wirkstoff-Konjugats Polatuzumab-Vedotin zu einer BR-Therapie ab der zweiten Therapielinie die Rate an kompletten Remissionen nahezu verdoppelte und das progressionsfreie Überleben verlängerte im Vergleich zum BR-Kontrollarm. Nachgewiesen wurde zudem ein signifikantes und klinisch relevantes längeres Gesamtüberleben unter Hinzunahme von Polatuzumab- Vedotin. Dies entsprach einem um 58 % reduzierten Sterberisiko.
Somit stellt die am 16. Januar 2020 erfolgte Zulassung des Antikörper-Wirkstoff-Konjugats Polatuzumab- Vedotin eine wichtige Erweiterung der Therapieoptionen ab der zweiten Therapielinie bei erwachsenen Patienten mit DLBCL dar. GH
Quelle: Pressemitteilung: „Polatuzumab-Vedotin: Zulassung beim vorbehandelten DLBCL“, Grenzach- Wyhlen, 21.1.2020, Veranstalter: Roche Pharma 
ICD-Codes: C81.9

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