Chronische Herzinsuffizienz

Naturmedizin 8-9/2019

Angiotensin-Neprilysin-Inhibitor (ARNI) als Firstline-Option anerkannt

Im Rahmen des diesjährigen Herzinsuffizienzkongresses der European Society of Cardiology (ESC-HF) wurde ein Konsensusreport zu den ESC-Leitlinien der Herzinsuffizienz vorgestellt. Darin findet der Angiotensin-Neprilysin-Inhibitor (ARNI) erstmals Eingang als Firstline-Option.
Wie Experten auf einer Veranstaltung von Novartis hervorhoben, bewies Sacubitril/ Valsartan in der Studie PARADIGM-HF bei symptomatischen Herzinsuffizienz-Patienten mit reduzierter Ejektionsfraktion (HFrEF) seine signifikante Überlegenheit hinsichtlich Mortalität und Morbidität gegenüber dem ACE-Hemmer Enalapril. Daraufhin wurde der ARNI mit höchstem Empfehlungsgrad in die 2016 veröffentlichten ESC-Leitlinien aufgenommen. Diese empfehlen Sacubitril/Valsartan für Patienten mit HFrEF, die trotz Behandlung mit ACE-Hemmer oder AT1-Rezeptorblocker, Betablocker und MRA symptomatisch sind.
Der aktuelle Konsensusreport bezieht nun spätere Ergebnisse der PIONEER- HFStudie mit ein. Darauf gründend wird nun auch die Therapieinitiierung mit Sacubitril/ Valsartan anstatt der Erstbehandlung mit einem ACE-Hemmer bzw. AT1-Rezeptorblocker erwogen, und zwar bei HFrEF-Patienten, die wegen einer akuten Dekompensation hospitalisiert wurden, aber auch bei hospitalisierten De-novo-Patienten. In der Studie wurde bei diesem Klientel bis Woche acht unter dem ARNI eine gegenüber Enalaparil überlegene Senkung des Risikos für schwerwiegende klinische Ereignisse um 46 % erzielt. Das Abwarten der vulnerablen Phase brachte keine Vorteile. OH
Quelle: Symposium: „Treatment choices to optimise benefits for heart failure patients“, im Rahmen des ESC-HF-Kongresses 2019, Athen, 25.5.2019

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x