Aufgrund bislang begrenzter Daten gibt es keine internationalen Richtlinien für den Umgang mit Krebspatienten bei einer infektiösen Pandemie.
Ein erster Schritt wären Änderungen der Ressourcenzuweisung, der klinischen Versorgung und des Zustimmungsprozesses während dieser Zeit. So muss die Abwägung von Risiko und Nutzen für eine aktive Intervention bei Krebspatienten individualisiert werden. Chemotherapie-Infusionseinheiten sollten mit der üblichen Kapazität arbeiten, um Verzögerungen bei der Krebsbehandlung zu vermeiden.
Patienten, die eine aktive ambulante Krebstherapie erhalten, könnten in eine orale oder intravenöse Therapie kategorisiert werden. Von Fall zu Fall kann erwogen werden, die intravenöse Chemotherapie auf akzeptable alternative orale Krebsmedikamente umzustellen. Heiminfusion einer Chemotherapie, soweit dies medizinisch und logistisch machbar ist, wären eine weitere Option. Auch die Verschiebung von elektiven Operationen oder adjuvanten Chemotherapien bei Patienten mit geringem Progressionsrisiko könnte je nach Fall in Betracht gezogen werden. Durch den Einsatz der Telemedizin könnte zudem die Zahl ambulanter Besuche minimiert werden.
Wichtig bei alle dem ist eine klare Kommunikation und Aufklärung über Handhygiene, über Maßnahmen zur Infektionskontrolle und über die Anzeichen und Symptome der COVID-19. VW