Med-Info

Arzt-Depesche 8/2019

Verschreibungspflicht für Fillerbehandlung gefordert

Am 13. November 2019 fiel am Landgericht Bochum das Urteil gegen eine 29-jährige Kosmetikerin und Influencerin, die ohne erforderliche Qualifikation ästhetische Behandlungen durchgeführt und gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen hatte. Aufgrund der unsachgemäßen Behandlung mit Hyaloronsäure war diese in 36 Fällen der schweren Körperverletzung und des Betruges angeklagt wurden und zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und einer Geldstrafe von 36.000 Euro verurteilt wurden. Die Gesetzeslage ist zwar eindeutig jedoch nicht ausreichend. So dürfen eigentlich nur approbierte Ärzte uneingeschränkt mit Fillern und Botulinum behandeln, Heilpraktiker jedoch eingeschränkt mit Fillern auch ohne entsprechende Zusatzausbildung. Da Filler in Deutschland nicht verschreibungspflichtig sind, fordert der DGBT (Deutsche Gesellschaft für ästhetische Botulinum-und Fillertherapie E.V.) ausdrücklich eine Verschreibungspflicht für Hyaloronsäure- Filler einzuführen. Der DGBT setzt vorerst weiterhin auf juristischer Ebene erfolgreich Unterlassungsklagen und Abmahnungen gegen Personen ein, die in diesem Zusammenhang gegen geltendes Recht verstoßen und zudem die Gesundheit von Patienten stark gefährden

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